Jugendschutzgesetz

Ob Alkoholabgabe, Verkauf von Tabakwaren, Zugang zu Filmen / Computerspielen oder Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Folgendes sind die wesentlichen Kernpunkte:

  •  Die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Zigarettenautomaten müssen so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.
  •  Bier, Wein und Sekt sind für Jugendliche ab 16 Jahren in der Öffentlichkeit erlaubt. Branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen Mischgetränke auf Spirituosenbasis, sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt.
  •  In Diskotheken ist der Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren nicht möglich, wenn sie nicht durch eine erziehungsbeauftragte Person begleitet werden.
  • Trägermedien wie Computerspiele und Bildschirmspielgeräte als auch Kino- und Videofilme müssen mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben. (Telemedien wie Internet und Rundfunk sind hingegen im Jugendmedienschutz - Staatsvertrag geregelt.)

 

Links:

  • das Jugendschutzgesetz steht mehrsprachig auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinsacht Kinder- und Jugendschutz (BAJ) als Download zur Verfügung
  • Erläuterungen zum Jugendschutzgesetz finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
  • der Jugendmedienschutz - Staatsvertrag (JMStV) lässt sich auf der Internetseite der Kommision für Medienschutz der Landesmedienanstalten aufrufen

 

Material:


Drehscheibe

Die Drehscheibe enthält Fragen und Antworten des gesetzlichen Jugendschutzes in komprimierter Form, als auch die wichtigsten Aspekte des Jugendarbeitsschutzes.
Die Drehscheiben werden vom Jugendschutz für Schulungen und Veranstaltungen zum Jugendschutz zur eingesetzt und zur Verfügung gestellt.

Für Fragen zur Drehscheibe bitte Kontakt aufnehmen.

 

Drehscheibe Bild

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)  ist ein Gesetz zum Schutz vor Überlastungen von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt.
Schutz bedarf es, wenn die Arbeit junge Menschen gefährdet, zu früh beginnt, zu lange dauert, ungeeignet oder zu schwer ist.
§6 Jugendarbeitsschutzgesetz ermöglicht Ausnahmen der Beschäftigung von Kindern und Jugendliche für künstlerische Zwecke. Erforderlich ist eine Stellungnahme des Zuständigen Jugendamtes. Für Kinder und Jugendliche mit dem Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region Hannover erfolgt diese durch das Team Jugend- und Familienbildung. Weitere Stellungsnahmen erfolgen darüber hinaus durch einen Kinderarzt und durch die Schule.
Die Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Einhaltung in der Region Hannover ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt.

 Link:

  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz findet sich auf der Internetseide des Bundeministeriums der Justiz (BMJ)
  • Kontaktdaten des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover
  • Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung eines Kindes nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

     

     

Der gesetzliche Jugendschutz ist für die Überwachung des Jugendschutzgesetzes zuständig. Hierzu zählen unter anderem die Bestimmungen zur Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche oder  der Aufenthalt in Gaststätten, Spielhallen, Nachtclubs oder -bars, Spielhallen, Discotheken und bei Tanzveranstaltugnen.
Die Region Hannover führt Alkohol-Testkäufe und Jugendschutzkontrollen an den eben beschriebenen Orten durch.
In der Region Hannover werden diese Aufgaben von dem Team Öffentliche Sicherheit wahrgenommen.

Kontakt:
Marielle Schulz
Region Hannover
Team 32.01
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon 0511 / 616-23356
Telefax 0511 / 616-1121048
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Informationen zum Jugenschutzgesetz

Hannover Logo

Kontakt

Region Hannover, Team Jugend- und Familienbildung

Am Jugendheim 7, 30900 Wedemark
Tel.: 0511/616 256 00
Fax.: 0511/616 256 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Newsletter

Bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter!

Wir informieren über Jugendschutzthemen und Angebote des Team Jugend- und Familienbildung.

Jetzt anmelden

Go to top