Wie melde ich mich an?
Anmeldungen für das Programm können über das verlinkte Formular online vorgenommen werden.
Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Teams Jugend- und Familienbildung der Region Hannover.
Vergabe von Teilnahmeplätzen
- Nach der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung (bei Onlineanmeldungen per E-Mail). Die Zusage eines Teilnahmeplatzes erfolgt auf dem Postweg.
- Soweit die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Vergabe von Plätzen für Veranstaltungen, die im Januar bis März liegen nach Reihenfolge des Eingangs.
Für Veranstaltungen ab April bis einschließlich der Sommerferien werden die Plätze ab 15. Februar vergeben. Für Veranstaltungen, die nach den Sommerferien beginnen, erfolgt die Platzvergabe ab 15. Mai. - Bei den Vergabeterminen werden Interessenten mit Wohnsitz in Städten und Gemeinden, in denen die Region Hannover Träger der Jugendhilfe ist, vorrangig berücksichtigt.
- Liegen zum Vergabetermin mehr Anmeldungen vor als Plätze vorhanden sind, entscheidet (nachrangig zu Punkt 3) das Losverfahren.
Wie erhalte ich eine Ermäßigung?
1. Ermäßigung über das Team Jugend- und Familienbildung
Familien mit einem geringen Einkommen können direkt beim Team Jugend- und Familienbildung eine Ermäßigung beantragen. Ein Antrag auf Ermäßigung wird gewährt, wenn Familien eine der folgenden Leistungen erhalten: Region-S-Karte, HannoverAktivPass, Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Wohngeld und Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen.
Der Antrag erfolgt formlos. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0511/616-25600 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
2. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Die Angebote können mit bis zu 180 Euro pro Jahr aus der Teilhabepauschale finanziert werden. Die Geldmittel werden mit dem Einreichen eines Nachweises, z.B. der Buchungsbestätigung oder der Rechnung, pauschal an die leistungsberechtigten Familien ausgezahlt. Hierfür genügt eine formlose E-Mail.
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld (SGB II), Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG), Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung), Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG) und Familien mit geringem Einkommen. Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen.
Informationen zur BuT-Berechtigung gibt es bei der BuT-Hotline unter 0511/616-26364 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
3. Ermäßigungen für Inhaber*innen der Jugendleitercard (Juleica)
Inhaber*innen der Jugendleitercard (Juleica) erhalten bei gekennzeichneten Angeboten bis zu drei Tagen 10 Euro und bei mehr als drei Tagen 20 Euro Ermäßigung.