Die Region Hannover fördert im Rahmen von spezifischen Richtlinien Projekte zu Themenschwerpunkten des Jugendschutzes und der Jugendarbeit.

 

Kinder- und Jugendschutz

„Angebote des Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII“

Nach § 14 SGB VIII sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes angeboten werden. Die Maßnahmen sollen dabei junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Zur Erreichung dieser Ziele werden Projekte in Form von pädagogischen Bildungs- und Gruppenangeboten für junge Menschen der Altersgruppe der 6- bis unter 21-Jährigen, Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gefördert. Mit der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Zuwendungsrichtlinie vom Juni 2020 werden alle Schwerpunktthemen des Jugendschutzes, also Sucht-, Gewalt- und Medienprävention finanziell gefördert. Die Richtlinie ersetzt die bisherige zur Alkoholprävention und zur Gewaltprävention.

Für das Jahr 2024 können bis zum 30.09.2023 Projektmittel beantragt werden. Innerhalb der Nachfrist können bis zum 28.02.2024 weitere Anträge gestellt werden. Soweit dann noch Mittel vorhanden sind, läuft eine zweite Nachfrist bis 30.06.2024.
 

(Einzureichende) Dokumente zur Antragstellung:
Antragsvordruck_Kinder-_und_Jugendschutz.pdf
Anlage_1_Kosten-_und_Finanzierungsplan.pdf

   Anlage_2_Berechnungshilfe_Stundensatz.xlsx
Anlage_3_Checkliste_Qualitätskriterien.pdf

 

Ansprechpersonen:
Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:
Team:                      Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Ansprechpartnerin: Justina Kappmeier
E-Mail:                     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:                   0511 616248-63

Inhaltliche Fragen zu Projekten:
Team:                       Jugend- und Familienbildung (51.30)
E-Mail:                      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:                    0511 616256-00

 

Unterstützende Dokumente und Information

Fachlicher_Leitfaden_Antragstellung.pdf

Finanzieller_Leitfaden_Antragstellung.pdf
Foerderrichtlinie_14_SGBVIII.pdf

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Region Hannover, Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18) zu stellen.

Überkommunale Jugendarbeit nach §11 SGB VIII

Die Region Hannover fördert die Durchführung von überkommunalen Angeboten der Jugendarbeit gemäß den §§ 11 und 74 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ihrer Zuständigkeit.

• Inhalte:

Der Antragsteller soll durch die Förderung bei der Durchführung von Angeboten auf Grundlage der ín der Richtlinie genannten Ziele unterstützt werden. Mit der Zuwendung sollen die Träger in die Lage versetzt werden, die Teilnahmekosten zugunsten der jungen Menschen möglichst gering zu halten. Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig: Mehrtägige Gruppenangebote und Außerschulische Bildungsangebote.

• Umfang:
Die Fördersätze bemessen sich je nach gewählter Maßnahme und sind im Detail den Richtlinien zu entnehmen.

• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):

  • Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe,
  • Jugendorganisationen und Initiativen,
  • Sonstige Vereine und Verbände.

 

Ansprechpersonen:
Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:
Team:                          Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Ansprechperson:        Alexander Gaitzsch
E-Mail:                        Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:                       0511 616275-48

Inhaltliche Fragen zu Projekten:
Team:                        Jugend- und Familienbildung (51.30)
E-Mail:                       Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:                     0511 616256-00

 

Dokumente zur Antragstellung:

Foerderrichtlinie_ueberkommunale_Jugendarbeit_nach__11_SGB_VIII.pdf

Grundformular_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx

Anlage_1_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx

Anlage_2_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx

 

Unterstützende Dokumente und Information:

FAQ_Antrag_11_SGBVIII.pdf

Fachspezifische Jugendarbeit nach §11 SGB VIII

Anknüpfend an die Stärken bzw. Schwächen der Mädchen und Jungen kann geschlechtsspezifische Jugendarbeit ebenso wie der Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung von der Region Hannover im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziell unterstützt werden.

Die fachspezifischen Themen werden jährlich vom Fachbereich Jugend auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf auf einen anderen Themenschwerpunkt angepasst.

• Inhalte:
Geschlechtshomogene Veranstaltungen, die Benachteiligung abbauen, die Gleichstellung von Mädchen und Jungen fördern und sie in ihrer Identität bestärken, sowie ihr Selbstbewusstsein und Kompetenzen fördern.

Beteiligungsprojekte mit den Handlungszielen Befähigung zur Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen, Befähigung zur Selbstbestimmung hinsichtlich der eigenen Rolle im gesellschaftlichen Kontext.

• Umfang:
Höchstsatz 3.000,00 € pro Maßnahme.

• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):

  • Kommunen
  • Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Jugendorganisationen und Initiativen
  • Sonstige Vereine und Verbände

 

Ansprechpersonen:
Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:
Team:                         Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Ansprechperson:       Alexander Gaitzsch
E-Mail:                       Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:                     0511 616275-48

Inhaltliche Fragen zu Projekten:
Team:                       Jugend- und Familienbildung (51.30)
E-Mail:                      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:                    0511 616256-00

 

Dokumente zur Antragstellung:

 Richtlinie_ueber_die_Foerderung_von_fachspezifischer_Jugendarbeit_nach__11_SGB VIII.pdf 

Antrag_fachspezifische_Jugendarbeit_2024.docx

 

Unterstützende Dokumente und Information:

FAQ_Antrag_11_SGBVIII.pdf

Startklar in die Zukunft

im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ fördert das Nds. Landesjugendamt in den Jahren 2021 und 2022 mit verschiedenen Bausteinen Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Bei der Region Hannover können Träger im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover aktuell Förderungen für die folgenden Bausteine beantragt werden:

  • Kinder- und Jugendfeste
  • Schaffung von Jugendplätzen
  • Sprachcamps
  • Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung die sich anbei befindlichen Antragsvordrucke. Der Antrag ist im Original an die Region Hannover zu senden. Weitere Informationen zur Antragstellung können Sie der Übersicht entnehmen.

Die Förderentscheidung richtet sich bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragseingänge.

Weitere Informationen zu dem Niedersächsischen Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ finden Sie unter dem folgenden Link: https://soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/aktionsprogramm-startklar-in-die-zukunft-205075.html

Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder Rückfragen haben, steht Ihnen Frau Kappmeier (Telefon: 0511/616 24863, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) als Ansprechpartnerin sehr gerne zur Verfügung.

 

PDFAntragsvordruck: digitale Angebote

PDFAntragsvordruck: Kinder- und Jugendfeste in Kommunen

PDFAntragsvordruck: Schaffung von Jugendplätzen in den Kommunen

 PDFAntragsvordruck: Sprachcamps in den Kommunen

 PDFÜbersicht der Förderungen

 

Projektförderung von Angeboten für alleinerziehende Eltern mit Kind/ern

Die Region Hannover fördert auf der Grundlage des § 74 SGB VIII i.V.m. § 16 SGB VIII die Durchführung geeigneter Projekte durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe über eine Laufzeit von maximal einem Jahr im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Der Antrag auf Projektförderung konnte von interessierten Trägern bis zum 17.11.2023 bei der Region Hannover gestellt werden.

Die Antragsfrist ist abgelaufen.

 

Team Jugend- und Familienbildung

Team2024

 

 

 

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Kontakt

Region Hannover, Team Jugend- und Familienbildung

Am Jugendheim 7, 30900 Wedemark
Tel.: 0511/616 256 00
Fax.: 0511/616 256 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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