Medienkompetenz
Das Team Jugend- und Familienbildung bietet sowohl für Schulen, wie auch für andere Kinder- und Jugendgruppen Seminare zum Thema Medienkompetenz an.
Fokus wird auf die Grundschule und 4. Klasse gelegt.
Wir bieten hierbei ein Modul über 5 Schulstunden zu folgenden Themen an:
- Smartphonenutzung
- Konflikte in digitalen Medien
- Datenschutz & Privatsphäre
Herzstück des Moduls ist "Luk & Coco", ein digitales Planspiel zur Prävention von Cybermobbing. Das Modul wird in Verbindung mit einem Themenabend für Eltern und Erziehende angeboten.
Neben diesem Modul stehen wir für individuelle Anfragen gerne bereit.
Zudem bieten wir Fortbildungen für Fachkräfte und Jugendleiter*innen an.
Bei Interesse schreiben sie uns einfach eine Mail oder rufen uns an unter folgendem Kontakt an:
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Impulse zur Nutzung digitaler Medien für weiterführende Schulen
Im Arbeitskreis Kinder und Jugendliche im Schulalter des Mediennetzes Hannover wurde ein Handout zur Nutzung digitaler Medien im Schulalltag entwickelt. Dieses Papier soll die beteiligten Schulen in der Entwicklung eines Medienkonzeptes unterstützen und Handlungsempfehlungen geben. Es wird empfohlen, aller Akteure in der Schule (Fachkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern) bei diesem Konzept mit einzubeziehen.
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Communities, Chats, Videokanäle, Downloadseiten und Browsergames sind eine praktische Sache und werden von Jugendlichen viel genutzt. Um böse Überraschungen zu vermeiden haben wir ein paar Tipps für sicheres Surfen gesammelt.
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Zur Zeit wird über Lootboxen heiß diskutiert. Durch diese können Spielerinnen und Spieler sich Inhalte für ihre Computerspiele kaufen. Sie zahlen einen bestimmten Betrag und erwerben zufällig generierte Items und Inhalte. Das Problem dabei ist, dass nicht klar ist, was sie aus den Boxen bekommen. Zurzeit findet eine generelle Debatte statt, ob es sich dabei nicht um Glückspiel handelt und somit nach § 6 (2) JuSchG die Spiele für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht zur Verfügung gestellt werden sollten. Die USK verweist zur Zeit auf diesen Paragrafen, aber sieht bisher die Gesetzeslage so, dass Gewinnmöglichkeiten in einem geringem Wert bestehen und somit wie Lose auf Jahrmärkten oder das Kaufen eines Überraschungs-Eies erlaubt sei. Die USK ist aber weiterhin in der Prüfung zu diesem Thema. Generell besteht ein Risiko für Kinder und Jugendliche, welches vom erzieherischen Jugendschutz nicht vernachlässigt werden darf und mit in die Arbeit aufgenommen werden sollte.
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