Ob Alkoholabgabe, Verkauf von Tabakwaren, Zugang zu Filmen / Computerspielen oder Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Folgendes sind die wesentlichen Kernpunkte:
- Die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Zigarettenautomaten müssen so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.
- Bier, Wein und Sekt sind für Jugendliche ab 16 Jahren in der Öffentlichkeit erlaubt. Branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen Mischgetränke auf Spirituosenbasis, sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt.
- In Diskotheken ist der Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren nicht möglich, wenn sie nicht durch eine erziehungsbeauftragte Person begleitet werden.
- Trägermedien wie Computerspiele und Bildschirmspielgeräte als auch Kino- und Videofilme müssen mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben. (Telemedien wie Internet und Rundfunk sind hingegen im Jugendmedienschutz - Staatsvertrag geregelt.)
Links:
- das Jugendschutzgesetz steht mehrsprachig auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinsacht Kinder- und Jugendschutz (BAJ) als Download zur Verfügung
- Erläuterungen zum Jugendschutzgesetz finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- der Jugendmedienschutz - Staatsvertrag (JMStV) lässt sich auf der Internetseite der Kommision für Medienschutz der Landesmedienanstalten aufrufen
Material: