Jugendarbeitsschutz

Antrag nach §6 JArbSchG auf Bewilligung der Beschäftigung eines Kindes

Für Kinder und Jugendliche mit dem Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region Hannover erfolgt diese durch das Team Jugend- und Familienbildung. Weitere Stellungsnahmen erfolgen darüber hinaus durch einen Kinderarzt und durch die Schule.

Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region Hannover: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf

Nicht im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region Hannover: Burgdorf, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Stadt Hannover

 

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)  ist ein Gesetz zum Schutz vor Überlastungen von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt. Schutz bedarf es, wenn die Arbeit junge Menschen gefährdet, zu früh beginnt, zu lange dauert, ungeeignet oder zu schwer ist.
§6 Jugendarbeitsschutzgesetz ermöglicht Ausnahmen der Beschäftigung von Kindern und Jugendliche für künstlerische Zwecke. Erforderlich ist eine Stellungnahme des Zuständigen Jugendamtes, eines Kinderarztes und der Schule. Die Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Einhaltung in der Region Hannover ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt.

 Link:

  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz findet sich auf der Internetseide des Bundeministeriums der Justiz (BMJ).
  • Der relevante §6 JArbSchG.
  • Kontaktdaten des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover.
  • Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung eines Kindes nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

 

Die ausgefüllten Anträge senden Sie bitte an das folgende Postfach des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Fachbereich Jugend

51.30 – Team Jugend- und Familienbildung

Erzieherischer Kinder und Jugendschutz 

Am Jugendheim 7

30900 Wedemark

Telefon: 0511 / 616-256 00 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Es gibt keine Beiträge in dieser Kategorie. Wenn Unterkategorien angezeigt werden, können diese aber Beiträge enthalten.

Hannover Logo

Kontakt

Region Hannover, Team Jugend- und Familienbildung

Am Jugendheim 7, 30900 Wedemark
Tel.: 0511/616 256 00
Fax.: 0511/616 256 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Newsletter

Bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter!

Wir informieren über Jugendschutzthemen und Angebote des Team Jugend- und Familienbildung.

Jetzt anmelden

Go to top