Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Ausgestaltung ist im § 11 SGB VIII geregelt. Zudem hat das Landesjugendamt Niedersachsen nach § 85 SGB VIII als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe den Auftrag, die örtlichen Träger bei der Qualitätsentwicklung zu unterstützen.

Beginnend als Modellprojekt des Landes Niedersachsens steht die Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit der Region Hannover seit 2019 auf eigenen Beinen. Im Fokus stehen dabei derzeit die Bestand- sowie die Bedarfserhebung.

Wir freuen uns über die Beiträge der öffentlichen und freien Träger der Jugendarbeit. Diese sind elementar um einen überregionalen Überblick zu erhalten und die Grundlage für eine gemeinsame Qualitätsentwicklung zu setzen.

Weitere Informationen und Tools finden sich unter folgenden Punkten: